24.02.2020

ACHTUNG! Änderungen im Aufnahmeverfahren

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Ab dem Stichtag 31. März 2020 werden das bisherige Aufnahmeverfahren, die Unterschriftenlisten und die Antragsformulare ungültig.

Alle Aufnahmeanträge, die den bis zum Stichtag geltenden Regelungen entsprechend erstellt wurden, werden bei Vollständigkeit bearbeitet, auch wenn sie nach dem 31. März 2020 postalisch in der Bundeskoordination eingehen.

Ab Juni 2020 wird es ein neues Verfahren geben, das aktuell erarbeitet und juristisch geprüft wird. 

Falls ihr Fragen zum bevorstehenden Aufnahmeverfahren habt, wendet euch gern an uns - wir finden mit Sicherheit eine Lösung, wie wir die Übergangszeit sinnvoll und ideenreich überbrückt werden kann.


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