26.01.2026

Müssen wir jede Partei einladen?

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Foto: Jens Schlueter/Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Warum Schulen nicht verpflichtet sind, alle Parteien einzuladen – und was das vermeintliche „Neutralitätsgebot“ wirklich bedeutet

In acht Bundesländern finden in diesem Jahr Landes- oder Kommunalwahlen statt. Für viele Schulen ist es ein Anlass, sich mit Parteien zu beschäftigen und Politiker*innen zu Diskussionsveranstaltungen einzuladen. Dabei stellt sich die Frage: Sollen oder müssen wir vielleicht sogar die AfD einladen?

Die kurze Antwort lautet: Nein, eine Einladungspflicht gibt es nicht. Schulen sind in erster Linie einem demokratischen Bildungsauftrag verpflichtet. Sie sollen junge Menschen dabei begleiten, als mündige Bürger*innen an der Demokratie mitwirken zu können. Festgehalten wird dieser Auftrag in Landesverfassungen, Schulgesetzen, Leitfäden und vielem mehr. Auch das Beamtenrecht, das Beamt*innen verpflichtet, sich unparteiisch zu äußern, bedeutet nicht, dass alle Parteien zu Veranstaltungen eingeladen werden müssen. Beamt*innen dürfen aber nicht dazu aufrufen, eine bestimmte Partei zu wählen oder nicht zu wählen. 

In einem vor kurzem erschienen Interview mit der taz, die tageszeitung, erklärt Sanem Kleff, die Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage für 25 Jahre geleitet hat: „Wir sind nicht neutral, sondern haben klare Leitlinien: Es kann nur im Einzelfall pädagogische Settings geben, in denen Einladungen von Personen, die Menschenhass verbreiten, legitim sind – mit entsprechender Vorbereitung, inhaltlicher Auseinandersetzung und Nachbereitung. Grundsätzlich aber müssen Schulen nicht alle Parteien einladen. Wir regen zur Auseinandersetzung mit den Inhalten an.“

Die AfD behauptet gern, ein „Neutralitätsgebot“ würde verletzt werden, wenn sie nicht eingeladen wird, indem sie auf den Beutelsbacher Konsens verweist. Dieser ist eine fachdidaktische Selbstverpflichtung, die allerdings gar kein „Neutralitätsgebot“ enthält, sondern ein „Kontroversitätsgebot“ und ein „Überwältigungsverbot”. Laut ihnen müssen in der Gesellschaft strittige Themen in der Bildung auch kontrovers dargestellt werden, und Pädagog*innen dürfen Schüler*innen nicht ihre Meinung aufdrängen. Das Courage-Netzwerk wehrt sich seit Jahren gegen die Falschbehauptung der AfD. Schon 2018 gaben Vertreter*innen der Bundeskoordination und der Landes- und Regionalkoordinationen eine gemeinsame Erklärung unter dem Motto #wirsindnichtneutral ab.

In unserem Themenheft „Rechtsextremismus & Schule“ gibt es mehrere Texte mit wertvollen Hinweisen für Pädagog*innen zu der Frage „AfD einladen oder nicht?“. Auch zum Umgang mit Rechtsextremismus an der Schule gibt es rechtliche und ganz konkrete Tipps in dem Themenheft.

Dieser Artikel ist am 14.01. auf der Seite der Bundeskoordination erschienen.

Einladung zum Online Austausch

Der Online-Fachaustausch „Wenn Rechtsextremismus Schule macht“ mit Olaf Sundermeyer am 10. Februar 2026, 14 bis 16 Uhr, gibt einen tiefen, aktuellen Einblick in die Entgrenzungsstrategie der „neuen Rechten“ und ihre Methoden, Jugendliche für sich zu gewinnen (zur Anmeldung). 

Auf dem Online-Fachaustausch „Was bedeutet das Neutralitätsgebot für Schulen?“ mit Prof. Dr. Andreas Petrik am 12. Februar 2026, 14 bis 16 Uhr, werden verschiedene Typen rechtspopulistischer Einstellungen vorgestellt, denen Pädagog*innen im Schulalltag begegnen, sowie der Beutelsbacher Konsens und Strategien für die pädagogische Praxis diskutiert (zur Anmeldung).

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